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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Leistung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen M³-LanguageLink, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gesetzliche Rechte, insbesondere gegenüber Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG, auf die vertraglich nicht verzichtet oder die vertraglich nicht eingeschränkt werden können, werden von diesen Bedingungen nicht berührt (und diese AGB sind auch nicht so auszulegen). 

1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ist in dem spezifischen Auftrag des Kunden definiert. Wenn keine abweichenden Regelungen getroffen werden, ist eine allgemein anerkannten Standards entsprechende Leistung geschuldet. 

1.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. 

1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sprachdienstleister so früh wie möglich, jedenfalls vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie 

1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist 

1.4.2 nur der Information, 

1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung, 

1.4.4 für rechtliche Zwecke wie zum Beispiel Patentverfahren, 

1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist. 

1.5 Sofern der Auftraggeber dem Sprachdienstleister im Rahmen der Beauftragung den Zweck der Übersetzung nicht bekannt geben sollte, so hat der Sprachdienstleister die Übersetzung nach seinem besten Wissen durchzuführen. 

1.6 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht – unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche des Sprachdienstleisters – keine Haftung des Sprachdienstleisters. 

1.7 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern. 

1.8 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. 

1.9 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. 

1.10 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers. 

1.11 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden, zu dem der Sprachdienstleister nicht seine Zustimmung gegeben hat. 

1.12 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der ÖNORM EN 15038. 

1.13 Die Auftragserteilung erfolgt per E-mail, Telefax oder mit schriftlicher Bestellung. 

2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind, oder nach einer spezifischen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Sprachdienstleister, die jedenfalls den allgemeinen Tarifen vorgeht. 

2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl). 

2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. 

2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 

2.5 Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur. 

2.6 Rechnungen des Sprachdienstleisters sind innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber angemessene Verzugszinsen, Unternehmen gegenüber kommt die unternehmensrechtliche Verzugszinsenregelung zum Tragen. 

2.7 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen stellt der Sprachdienstleister – wenn im Einzelfall keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde – ein angemessenes Entgelt nach Maßgabe des entstandenen Zeitaufwandes in Rechnung. 

2.8 Für Express- und Wochenendarbeiten werden angemessene Zuschläge verrechne. Wenn im Einzelfall keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, richten sich diese Zuschläge nach den Marktgepflogenheiten. 

3. Lieferung

3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend zumindest um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zur Verfügung Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Unterbleibt die Leistung / Fertigstellung der Leistung durch den Sprachdienstleister, weil der Auftraggeber an einer verspäteten Leistung / Fertigstellung der Leistung nicht interessiert ist und ist die Verspätung nicht vom Sprachdienstleister verschuldet, schuldet der Auftraggeber jedenfalls die Entlohnung des bis dahin entstandenen angemessenen Aufwandes des Sprachdienstleisters. 

3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. 

3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, eine allfällige Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Dem Sprachdienstleister steht es frei, zur Verfügung gestellte Unterlagen an den Auftraggeber zurückzustellen. 

3.4 Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Sprachdienstleister zu Teillieferungen berechtigt. 

4. Höhere Gewalt

4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. 

4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. 

5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Mängel wegen der Qualität der Übersetzung sind binnen einer Frist von maximal zwei Wochen nach Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber geltend zu machen. 

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. 

5.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt. 

5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung. 

5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister für die Überprüfung der Korrekturfahnen ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen. 

5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen. 

5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel. 

5.8 Ebenso besteht im Hinblick auf auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, keinerlei Mängelhaftung. 

5.9 Für die richtige Wiedergabe von Textbestandteilen, insbesondere von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. 

5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich. 

5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurück gegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß. 

5.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest krass grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt. 

6. Schadenersatz

6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden. Haftungen für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder Schäden bei Dritten sind jedenfalls ausgeschlossen. 

7. Eigentumsvorbehalt / Schutzrechte

7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters. 

7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

7.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen. 

7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum des Auftragsnehmers. 

7.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers. 

8. Urheberrecht

8.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. 

8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen. 

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten. 

9. Zahlung

9. Generell gilt die Bestimmung des Punktes 2.5.
Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 
Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. 

9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. 

9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen ( z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert. 

9.4 Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers storniert, ist der Sprachdienstleister berechtigt, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen – unter Vorbehalt allfällige weiterer Ansprüche zu verrechnen. 

10. Verschwiegenheitspflicht

Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt nicht für (i) allgemein bekannte Informationen, (ii) nicht als vertraulich gekennzeichnete Informationen und (iii) solche Informationen, die dem Sprachdienstleister bereits vor Auftragserteilung ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung bekannt gewesen sind. Weiters besteht keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit, wenn der Sprachdienstleister Gerichten oder sonstigen Behörden gegenüber zur Offenlegung verpflichtet ist. 

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. 

12. Schriftform

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch einzuhalten, wenn ein Abgehen von diesem Formerfordernis vereinbart werden soll. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. 
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart. 

© M³-LanguageLink 2010

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