Dolmetschen
Praktische Abwicklung
Kontaktaufnahme
- Die erste Kontaktaufnahme mit M3-LanguageLink erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Auftragsmodalitäten (Art des Dolmetschauftrages, Ort, Termin und Dauer der Dolmetschung, erforderliche Vorbereitungsunterlagen, Kosten für die Dienstleistungen) abklären können.
Falls erwünscht, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, telefonisch einen Termin für ein persönliches Gespräch bei M3-LanguageLink zu vereinbaren.
Unterlagen
- Entscheidend für die hohe Qualität und erfolgreiche Ausführung des Dolmetschauftrages ist eine zeigerechte Übermittlung (in der Regel spätestens eine Woche vor dem Dolmetschtermin) von Unterlagen zur gewissenhaften und professionellen Vorbereitung des Auftrages (zur Erarbeitung von Fachvokabular, Einarbeitung in die Thematik, etc.).
- Informationen zum Dolmetschauftrag bzw. Unterlagen zur Vorbereitung können Sie uns entweder auf elektronischem (E-Mail) oder auf dem Postweg zukommen lassen.
- Nach vorhergehender telefonischer Terminvereinbarung können diese Unterlagen natürlich auch von Ihnen persönlich oder per Boten in unser Büro gebracht werden.
Simultandolmetschungen
- Bei Simultandolmetschungen ist zu beachten, dass ein Team aus zwei Dolmetscher*innen erforderlich ist.
- Die normale tägliche Arbeitszeit von Simultandolmetscher*innen soll zur Gewährleistung einer konstant hohen Qualität in der Regel zwei Teilsitzungen von je drei bis dreieinhalb Stunden nicht überschreiten.
Konsekutivdolmetschungen
- Bei Konsekutivdolmetschungen ist unbedingt vorab zu klären um welche Art von Dolmetschung (Gesprächs-, Verhandlungs-, Begleitdolmetschen oder auch Community interpreting) es sich handelt.
- Für Dolmetschungen vor Ämtern und Behörden in Österreich (z.B. bei Gerichtsverhandlungen, bei der Errichtung von Notariatsakten, bei standesamtlichen Angelegenheiten, etc.) steht Ihnen M3-LanguageLink als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die portugiesische Sprache gerne zur Verfügung.
Preiskalkulation und Bezahlung
- Die Preiskalkulation für einen Dolmetschauftrag erfolgt auf Basis von Stundensätzen bzw. Tagsätzen. Bei Gerichtsdolmetschertätigkeit, die nicht nach dem Gebührenanspruchsgesetz verrechnet wird, richtet sich der Preis nach der Tarifempfehlung des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher.
- Etwaige Spesen für Anreise, Aufenthalt und Verpflegung sind je nach Vereinbarung gesondert zu begleichen, oder direkt vom Auftraggeber zu übernehmen.
- Die Bezahlung des Dolmetschauftrages erfolgt mittels Überweisung bei Rechnungserhalt, in Bar, oder per Kartenzahlung bei uns im Büro.
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