Übersetzen
Praktische Abwicklung
Kontaktaufnahme
- Die erste Kontaktaufnahme mit M3-LanguageLink erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Auftragsmodalitäten (Sprache des zu übersetzenden Textes, Dringlichkeit, gegebenenfalls erforderliche Legalisation bzw. Apostillierung, Fertigstellungstermin, Art der Abholung bzw. Zustellung der Übersetzung, Kosten für die Dienstleistungen) abklären können.
Falls erwünscht, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, telefonisch einen Termin für ein persönliches Gespräch bei M3-LanguageLink zu vereinbaren.
Unterlagen
- Den zu übersetzenden Text können Sie uns entweder auf elektronischem (E-Mail) oder auf dem Postweg zukommen lassen. Nach vorhergehender telefonischer Terminvereinbarung kann der Ausgangstext natürlich auch von Ihnen persönlich oder per Boten in unser Büro gebracht werden.
Beglaubigte Übersetzungen
- Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung*** benötigen, ist es vorab zu klären, ob das zu übersetzende Dokument legalisiert bzw. apostilliert sein muss. Dies hat gegebenenfalls vor der Übersetzung zu geschehen. (Details zum Beglaubigungs- bzw. Legalisierungsweg sind telefonisch bei M3-LanguageLink zu erfragen bzw. auf unserer Facebook-Seite nachlesbar.
M3-LanguageLink leistet auch Hilfestellung bei der Legalisation von Dokumenten in Österreich und Brasilien.
- Auch für beglaubigte Übersetzungen können Sie vorab das zu übersetzende Dokument eingescannt (mit mindestens 300 dpi – Vorder- und Rückseite!) per E-Mail an office@m3-languagelink.com übermitteln, damit die Übersetzung möglichst ohne Zeitverlust erfolgen kann.
- Beglaubigte Übersetzungen, die im Ausland vorgelegt werden sollen, müssen nach Fertigstellung jedoch mit dem Originaldokument oder einer beglaubigten Kopie desselben verbunden werden, die uns gegebenenfalls auf dem Postweg oder persönlich zugestellt werden müssen.
- Bei beglaubigten Übersetzungen zur Vorlage vor österreichischen Behörden oder Ämtern reicht es aus, die Übersetzung mit einer Kopie des Originaldokumentes zu verbinden. Allerdings muss in diesem Fall das Originaldokument ebenfalls vorgelegt werden.
Layoutwünsche
- Bei Fachübersetzungen ist es möglich – im Gegensatz zu beglaubigten Übersetzungen – Ihre Layoutwünsche zu berücksichtigen und umzusetzen.
Abholung der Übersetzung
- Die Übersetzung und gegebenenfalls Ihr Originaldokument können Sie entweder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung bzw. Benachrichtigung per E-Mail oder SMS und entsprechender Bestätigung abholen, oder M3-LanguageLink stellt Sie Ihnen per Post oder Botendienst zu.
Preiskalkulation und Bezahlung
- Die Preiskalkulation für eine Übersetzung erfolgt auf Basis von Normzeilen. Bei beglaubigten Übersetzungen richtet sich der Preis für die Normzeile** in der Regel nach der Tarifempfehlung des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher, wobei zwischen Personaldokumenten, Dokumenten von Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen sowie Fachtexten (medizinische, juridische und technische Texte, etc.) unterschieden wird. Zu beachten ist weiters, dass bei beglaubigten Übersetzungen ALLES übersetzt werden muss, dies beinhaltet auch Briefkopf, sämtliche Stempel, Marken, Aufkleber, etc. Bei beglaubigten Übersetzungen hat natürlich auch das Layout der Übersetzung dem des Originaldokumentes zu entsprechen.
- Die Bezahlung der Übersetzung erfolgt bei M3-LanguageLink entweder bei persönlicher Abholung in bar oder mittels Überweisung.
Haager Apostille bzw. Legalisation von Urkunden
Brasilien hat im Dezember 2015 das Haager Abkommen ratifziert, wodurch seit 15. August 2016 ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von amtlichen Dokumenten besteht und diese im jeweils anderen Staat als rechtsgültig anerkannt werden. Für Informationen zur Haager Apostille bzw. Legalisation, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
**Normzeile
Diese Einheit wird als Berechnungsgrundlage für den Preis von Übersetzungen benutzt. Eine Normzeile besteht üblicherweise aus 55 Anschlägen. Die Anzahl aller getippten Anschläge wird durch 55 geteilt, dies ergibt die zu verrechnende Zeilenanzahl, die dann mit dem vereinbarten Preis pro Zeile multipliziert wird und somit den Preis der Übersetzung ergibt.
***Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung,diein Österreich aus rechtlichen Gründen von einem*r allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*in und Übersetzer*in angefertigt werden muss, der*die mit seiner*ihrer Unterschrift und seinem*ihrem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, Urkunden, Zeugnissen, Verträgen, Bilanzen, Geschäftsunterlagen, Gerichtsakten etc. werden beispielsweise zur Vorlage bei Behörden und Gerichten benötigt.